Was gehört zu einer ordnungsgemäßen Rechnung?

Die Pflichtangaben ergeben sich aus §§ 14 Abs. 4, 14a UStG sowie aus den §§ 31 ff. UStDV.

Eine ordnungsgemäße Rechnung (ab einem Betrag über 250 € brutto) muss folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers
  • den vollständigen Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers
  • die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
  • das Ausstellungsdatum
  • die Rechnungsnummer
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung
  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
  • den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  • gegebenenfalls einen Hinweis auf die Steuerbefreiung der Leistung
  • die Steuernummer des leistenden Unternehmers oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    
Fehlt eine der genannten Angaben, berechtigt die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug.

Welche Pflichtangaben müssen Kleinbetragsrechnungen aufweisen?

Sogenannte Kleinbetragsrechnungen (unter 250 € brutto) müssen nur die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Bezeichnung der Ware oder Leistung
  • Rechnungsbetrag brutto
  • Umsatzsteuersatz

Alle Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück müssen darüber hinaus den folgenden Hinweis enthalten: „Seit dem 01.08.2004 sind Sie als Privatperson verpflichtet, diese Rechnung mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren (als umsatzsteuerlicher Unternehmer 10 Jahre). Die Aufbewahrungsfrist beginnt am 31.12. dieses Kalenderjahres.“

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