Die Pflichtangaben ergeben sich aus §§ 14 Abs. 4, 14a UStG sowie aus den §§ 31 ff. UStDV.
Eine ordnungsgemäße Rechnung (ab einem Betrag über 250 € brutto) muss folgende Angaben enthalten:
Fehlt eine der genannten Angaben, berechtigt die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug.
Sogenannte Kleinbetragsrechnungen (unter 250 € brutto) müssen nur die folgenden Angaben enthalten:
Alle Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück müssen darüber hinaus den folgenden Hinweis enthalten: „Seit dem 01.08.2004 sind Sie als Privatperson verpflichtet, diese Rechnung mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren (als umsatzsteuerlicher Unternehmer 10 Jahre). Die Aufbewahrungsfrist beginnt am 31.12. dieses Kalenderjahres.“