Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie können beim Erwerb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung oder beim Erwerb von sonstigen Einkünften entstehen. Zu den Werbungskosten gehört alles, was Sie ausgeben, um Geld zu verdienen. Dazu gehören Bewerbungsfotos genauso wie die Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Wer schon einen Job hat, muss vielleicht in eine Fortbildung investieren, um ihn auch zu behalten. Absetzen können Sie alle beruflich veranlassten Ausgaben, soweit Ihr Arbeitgeber sie Ihnen nicht steuerfrei ersetzt hat. Einzelheiten finden Sie im Downloadbereich unter „ABC der Werbungskosten“.
Wer Wohnungen vermietet, hat Werbungskosten in Form von Strom, Heizung und Instandhaltungsaufwendungen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sind entstandene Werbungskosten den entsprechenden Einkunftsarten zuzurechnen; sie mindern dann die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart.
Für erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel Renten) können alternativ zum Einzelnachweis Pauschbeträge zum Ansatz gebracht werden. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der Werbungskosten-Pauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) 1.000 €.
Für sonstige Einnahmen steht ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € zu Verfügung. Die Pauschbeträge sollten genutzt werden, wenn die im Einzelnen nachgewiesenen Werbungskosten unterhalb dem jeweiligen Pauschbetrag liegen.